Wartungsvertrag

In einem Wartungsvertrag wird vereinbart, dass der Auftragnehmer nach erfolgter Absprache mit dem Auftraggeber oder dem Bauherrn eine regelmäßige Begehung gegen Berechnung vornimmt. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung. Diese Maßnahme dient der Erhaltung der Fuge und ihrer Funktionssicherheit.