Die Werte für die zulässige Restfeuchte betragen bei
Zementestrichen < 2 CM-% und bei
Calciumsulfatestrichen oder Anhydritestrichen < 0,5 CM-%.
Die Werte für die zulässige Restfeuchte betragen bei
Zementestrichen < 2 CM-% und bei
Calciumsulfatestrichen oder Anhydritestrichen < 0,5 CM-%.