Wartungsfuge

Die Definition des Begriffes „Wartungsfuge“ für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen wie z.B. bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen, bei Dehnungsfugen im Schwimmbädern und bei elastischen Fugen im Bau- und Baunebengewerbe allgemein, wird in der DIN 52 460 wie folgt definiert:

„Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Dichtstoffe haben in Ihrer Belastbarkeit Grenzen, die bei normaler Nutzung meist aber nicht erreicht oder gar überschritten werden. Es gibt jedoch Einsatzgebiete oder Einzelfälle, bei denen von vornherein mit einer Überbelastung und damit Schädigungen des Dichtstoffes und somit, abhängig von der jeweiligen Beanspruchung, stark beeinträchtigten Gebrauchsdauer gerechnet werden muss.“

Fugenwartung bedeutet eine gründliche Überwachung in zeitlich sinnvollen Abständen, speziell bei gegen Feuchtigkeit, Wasser oder Chemikalien abgedichteten Bewegungsfugen.

Zu Bewegungsfugen gehören auch die Anschlussfugen Boden- Wandbelag z. B. in häuslichen Bädern etc. Durch das bekannte Aufschlüsseln von (insbesondere Zement-) Estrichen werden die Fugen mit elastischen Dichtstoffen häufig überfordert, sie reißen. Deshalb ist der Estrich grundsätzlich auf seine „Belegreife“ (Feuchtigkeit: Zementestrich < 2 CM- %, Anhydrit < 0,5 CM- % bzw. < 0,3 CM -% bei beheiztem Boden ) zu prüfen.

Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung (Sinn -> Wartung)! Deshalb ist es vor Beginn der Arbeiten zwischen den Beteiligten (Bauherr, Architekt und Handwerker) sinnvoll, festzulegen welche Fugen Wartungsfugen sind und welche nicht.